Rühle Bestattungen ist seit 1990 berechtigt das Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. zu führen. Des Weiteren sind mit Simone Linzenbold-Rühle und Rudi Rühle zwei Bestattermeister im Unternehmen.

Das Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. ist jetzt nach ZDH-ZERT zertifiziert.

ZDH-ZERT ist in Deutschland die führende Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand und bietet für diese Zielgruppe alle relevanten Zertifizierungsstandards in den Bereichen Managementsysteme an. Aktuell hat ZDH-ZERT rund 4.000 Zertifikate im Markt. Diese fachliche Expertise zeichnet ZDH-ZERT seit nunmehr 20 Jahren aus.

Das Markenzeichen für Bestatter, zertifiziert nach DIN EN 15017, bietet Bestattungsunternehmen die Möglichkeit, ihr Qualitätsbewusstsein und ihren hohen fachlichen und ethischen Anspruch an Bestattungsdienstleistungen nach außen zu dokumentieren.

Schon zu Beginn, beim Beratungsgespräch, ist es ganz zentral, auf die Wünsche der Angehörigen einzugehen – mit Empathie und Pietät. Mit der Zertifizierung wird die Spreu vom Weizen getrennt. Nicht zuletzt stärkt die gelungene Zertifizierung den Verbraucherschutz.

Damit wird allen, die im Trauerfall und für die Bestattungsvorsorge die kompetente Unterstützung eines qualifizierten Bestatters suchen, eine objektive Entscheidungshilfe bei der Auswahl des Bestatters angeboten.

Das Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. blickt auf eine mehr als 50-jährige Tradition zurück. Erstmals wurde es 1952 an Bestatter verliehen, die über eine besondere Qualifikation verfügten. Der Anspruch an das Markenzeichen führte dazu, dass das Niveau der Anforderungen stetig angehoben wurde.

Die Zertifizierung ist besonders hochwertig und für die Auswahl des Bestatters aussagekräftig, Beispielsweise werden besondere Ansprüche an die fachliche und persönliche Qualifikation des Bestatters und seiner Mitarbeiter, die unaufgeforderte Erteilung eines Kostenvoranschlages, aber auch Vorschriften zum Umgang mit Geldern im Bereich der Bestattungsvorsorge gesetzt.

Heute ist es erforderlich, dass neben einer abgeschlossenen Ausbildung zur Bestattungsfachkraft, zum Geprüften Bestatter oder Bestattermeister besondere persönliche, fachliche und betriebliche Voraussetzungen vorliegen, damit das Markenzeichen geführt werden darf. Dies garantiert eine fachlich einwandfreie Dienstleistung zu fairen und angemessenen Preisen.

Aufgrund des eigenen Anspruchs an die Dienstleistung, das hohe Niveau und die ständige Qualitätsverbesserung strebten die Mitgliedsunternehmen, die berechtigt sind, das Markenzeichen zu führen.

Angehörige eines Trauerfalles und Vorsorgende können sicher sein, dass sie bei einem Bestatter, der das Markenzeichen führt und zertifiziert ist, eine qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung erhalten.

Dies ist umso wichtiger, da es keinerlei Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung des Bestatterberufes gibt.

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